Suche

Welchen Führerschein benötige ich wo?

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Übersichten unverbindliche Empfehlungen darstellen, für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Falls Sie in einem Land andere Erfahrungen bezüglich des Führerscheins gemacht haben sollten, teilen Sie uns diese bitte mit.


Europa

 
Landnur deutscher Führerscheinzusätzlich Internationaler
Führerschein
EU-Länderja-
Albanien -empfohlen
Bosnien-Herzegowina ja-
Kroatienja-
Moldawien-empfohlen
Russlandjaempfohlen
Schweizja-
Serbien-dringend empfohlen
Türkeija-
Ukraine-empfohlen
Weißrussland-empfohlen

Hinweise

Innerhalb der EU (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern) und EWR*-Staaten (Norwegen, Island, Lichtenstein) genügt der EU-Führerschein.
(* EWR = Europäischer Wirtschaftsraum)

Außerhalb der EU ist das Mitführen eines internationalen Führerscheins grundsätzlich empfehlenswert.

Achtung

Der internationale Führerschein besitzt nur in Verbindung mit der jeweiligen nationalen Fahrerlaubnis Gültigkeit!

Welcher Führerschein ist mitzuführen:

Ausland

Landnur deutscher Führerscheinzusätzlich Internationaler FührerscheinBesonderheiten
Nordamerika
USA-ja-
KanadajaempfohlenBei touristischen bzw. Besuchsaufenthalten bis zu einer Dauer von drei Monaten nur mit deutschem Führerschein, in der Provinz British Columbia bis zu sechs Monaten. Mietwagenfirmen können zusätzlich den Internationalen Führerschein verlangen.
Mittel-/Südamerika
Argentinien-ja-
Bolivien-jaDer int. Führerschein muss vor Ort von der zuständigen Behörde abgestempelt werden.
Brasilienjadringend empfohlenBei alten „grauen“ Führerscheine ist das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung zwingend vorgeschrieben. Bei längerem Aufenthalt muss ein zeitlich begrenzter Führerschein in Brasilien ausgestellt werden.
Chile-ja-
Costa Rica-ja-
Kolumbien-ja-
Kuba-ja-
Mexiko-ja-
Peru-ja-
Australien/Ozeanien
Australien-jaAlternative zum Internationalen Führerschein: beglaubigten (!) englischen Übersetzung
Neuseeland-jaMit dem deutschen Führerschein plus Übersetzung oder internationalem Führerschein darf bis zu 12 Monate gefahren werden.
Asien
Bahrain-ja-
China--Ausländische bzw. internationale Führerscheine werden in China nicht anerkannt! Weitere Informationen: Deutsche Botschaft Peking
Indien-ja-
Indonesien-ja-
Irak-ja-
Iran-ja-
Israel-jaDeutsche Führerscheine werden in Israel bis zu einer Dauer von einem Jahr anerkannt, wenn man sich als Tourist aufhält. Ist man in Israel wohnhaft, muss man innerhalb eines Jahres seinen deutschen Führerschein in einen israelischen umschreiben.
Japan--Es ist eine japanische Übersetzung des nationalen Führerscheins erforderlich (gültig für 1 Jahr). Mit Wohnsitz in Japan besteht eine Pflicht zur Umschreibung innerhalb eines Jahres. Weitere Informationen: Deutsche Botschaft Tokyo
Katar-jaDer Internationale Führerschein gilt nur 7 Tage lang. Danach ist eine „Temporary Visitor's Driving Licence“ erforderlich.
MalaysiajaempfohlenWeitere Informationen: Deutsche Botschaft Kuala Lumpur
Oman-ja-
Saudi-Arabien-jaFrauen dürfen in Saudi-Arabien nicht Auto fahren. Weitere Informationen: Deutsche Botschaft Riad
Thailand-ja-
Vereinigte Arabische Emirate-jaMindestalter ist 21. Weitere Informationen: Deutsche Botschaft Abu Dhabi
Afrika
Ägypten-ja-
Algerien-ja-
Kenia-jabis zu 3 Monate (bei Polizei anmelden)
Marokko-ja-
Mauritius-ja-
Südafrika-ja-
Tunesien-ja-


Haftungsausschluss

Die Informationen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und eigenen Erfahrungen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass das Landratsamt Ebersberg hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit Ihrem Reiseveranstalter, ADAC oder der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Landratsamt Ebersberg
Führerscheinstelle

Kolpingstraße 1
85560 Ebersberg 08092 823 500 08092 823 339 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag 7.30 - 12 Uhr
Dienstag 7.30 - 15 Uhr
Mittwoch 7.30 - 12 Uhr
Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag 7.30 - 12 Uhr