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Berichtigung der Fahrzeugpapiere wegen Namensänderung

Die Fahrzeugpapiere müssen ständig den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Eine Änderung des Namens, z. B. wegen Eheschließung ist deshalb der Zulassungsbehörde unverzüglich zu melden.
- geänderter Personalausweis oder Reisepass oder Heiratsurkunde
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit gültiger HU

12,00 bis 25,30 € je nach Aufwand

Landratsamt Ebersberg
Kfz-Zulassung, Führerscheinstelle, Bürgerbüro

Kolpingstraße 1
85560 Ebersberg 08092 823-341 08092 823-359 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag 7.30 - 12 Uhr
Dienstag 7.30 - 15 Uhr
Mittwoch 7.30 - 12 Uhr
Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag 7.30 - 12 Uhr