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Ersterfassung eines gebrauchten Fahrzeugs

Betrifft Fahrzeuge deren Betriebserlaubnis erloschen ist (i.d.R 7 Jahre nach Außerbetriebsetzung) und die wieder zum Verkehr zugelassen werden sollen, sowie Fahrzeuge die bisher nicht zulassungspflichtig waren.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und Abmeldebescheinigung oder Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Abmeldevermerk
  • TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (sofern der Nachweis über das Vorhandensein einer Betriebserlaubnis nicht anderweitig erbracht werden kann 
  • elektronische Versicherungsbestätigung -eVB-(7-stellige Codenummer)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggfs. Gewerbeanmeldung
  • ggfs. schriftliche Vollmacht für Beauftragten
  • Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
  • i.d.R. ab 56,50 bis 86,30 Euro je nach Verwaltungsaufwand 
Herr Aichhorn Sachbearbeiter
08092 823 348
 
Herr Colapietro Sachbearbeiter
08092 823 556
 
Frau Stocker Sachbearbeiterin
08092 823 349
 
Landratsamt Ebersberg
Kfz-Zulassung, Führerscheinstelle, Bürgerbüro

Kolpingstraße 1
85560 Ebersberg 08092 823-341 08092 823-359 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag 7.30 - 12 Uhr
Dienstag 7.30 - 15 Uhr
Mittwoch 7.30 - 12 Uhr
Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag 7.30 - 12 Uhr