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Kennzeichenverlust oder -diebstahl

Wenn ein oder beide Kennzeichenschilder abhanden gekommen sind, muß zur Verhinderung von mißbräuchlicher Verwendung eine Umkennzeichnung vorgenommen werden.

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit gültiger HU 
  • Ggfs. noch vorhandenes Kennzeichenschild  
  • Bestätigung über polizeiliche Anzeige (nur bei Diebstahl) oder
  • Verlusterklärung (Vordrucke sind bei der Zulassungsbehörde erhältlich)
  • 31,20 € bis 53,20 € je nach Verwaltungsaufwand
Frau Huber Stellvertretende Sachgebietsleiterin
08092 823 332
 
Frau Staudinger Sachbearbeiterin
08092 823 351
 
Frau Stocker Sachbearbeiterin
08092 823 349
 
Landratsamt Ebersberg
Kfz-Zulassung, Führerscheinstelle, Bürgerbüro

Kolpingstraße 1
85560 Ebersberg 08092 823-341 08092 823-359 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag 7.30 - 12 Uhr
Dienstag 7.30 - 15 Uhr
Mittwoch 7.30 - 12 Uhr
Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag 7.30 - 12 Uhr