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Saisonkennzeichen

Seit dem 01.03.1997 besteht die Möglichkeit, für ein Fahrzeug, das nicht das ganze Jahr über im öffentlichen Straßenverkehr betrieben wird, ein Saisonkennzeichen zu beantragen. Sie können selbst entscheiden für welchen Zeitraum - mindestens zwei und höchstens elf Monate - das Saisonkennzeichen gelten soll. Beginn des Gültigkeitszeitraumes ist immer der erste, das Ende der letzte Tag des angegebenen Monats.

Das Saisonkennzeichen erspart Ihnen die ansonsten erforderliche jährliche Ab- und Anmeldung des Fahrzeugs und die damit in Verbindung stehenden Kosten.

Außerhalb des Betriebszeitraums darf das Kfz auf öffentlichen Straßen nicht in Betrieb genommen oder abgestellt werden. 

 

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit gültiger HU 
  • Kennzeichenschild(er)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)  für Saisonkennzeichen (7-stellige Codenummer) 
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung 
  • bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggfs. Gewerbeanmeldung
  • schriftliche Vollmacht für Beauftragten

31,20 € bis 53,20 € je nach Verwaltungsaufwand

Herr Aichhorn Sachbearbeiter
08092 823 348
 
Frau Böhm Sachbearbeiterin
08092 823 343
 
Herr Colapietro Sachbearbeiter
08092 823 556
 
Herr Heeb Sachbearbeiter
08092 823 534
 
Landratsamt Ebersberg
Kfz-Zulassung, Führerscheinstelle, Bürgerbüro

Kolpingstraße 1
85560 Ebersberg 08092 823-341 08092 823-359 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag 7.30 - 12 Uhr
Dienstag 7.30 - 15 Uhr
Mittwoch 7.30 - 12 Uhr
Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag 7.30 - 12 Uhr