a) Fahrzeug ist zugelassen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Die Vorlage der Kennzeichenschilder ist nur erforderlich, wenn Sie die Zuteilung eines anderen Kennzeichens wünschen. In diesem Fall müssen die bisherigen Schilder zur Entwertung vorgelegt werden.
b) Fahrzeug ist außer Betrieb gesetzt:
-
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
-
Zulassungsbescheinigung Teil I mit Vermerk über Außerbetriebsetzung
c) Zusätzlich sind in beiden Fällen erforderlich:
-
Nachweis über gültige HU
-
elektronische Versicherungsbestätigung -eVB-(7-stellige Codenummer)
-
gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters mit Meldebestätigung (Bei Privatpersonen muss die Zulassung bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggfs. Gewerbeanmeldung
- ggfs. schriftliche Vollmacht für Beauftragten
- Teilnahmeerklaerung zum Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
25,40 € bis 49,40 € je nach Verwaltungsaufwand
Kfz-Zulassung, Führerscheinstelle
Kolpingstraße 1
85560
Ebersberg
08092 823-341
08092 823-359
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Montag 7.30 - 12 Uhr
Dienstag 7.30 - 15 Uhr
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