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Verlust des Fahrzeugbriefes

Der Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss der Zulassungsbehörde unverzüglich gemeldet werden. Hierzu ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich. Diese kann beim Notar oder zur Niederschrift bei der Zulassungsbehörde (persönliche Vorsprache des Fahrzeughalters erforderlich!) abgelegt werden. Der verlorene Fahrzeugbrief muss aufgeboten werden. Der Ersatzbrief darf erst nach erfolgloser Aufbietung ausgefertigt und ausgehändigt werden.
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit gültiger HU 
  • Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (persönliche Vorsprache des Fahrzeughalters ist erforderlich)

- 69,80 Euro

Herr Reiter Sachgebietsleiter
08092 823 331
 
Frau Huber Stellvertretende Sachgebietsleiterin
08092 823 332
 
Herr Aichhorn Sachbearbeiter
08092 823 348
 
Frau Stocker Sachbearbeiterin
08092 823 349
 
Landratsamt Ebersberg
Kfz-Zulassung, Führerscheinstelle, Bürgerbüro

Kolpingstraße 1
85560 Ebersberg 08092 823-341 08092 823-359 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag 7.30 - 12 Uhr
Dienstag 7.30 - 15 Uhr
Mittwoch 7.30 - 12 Uhr
Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag 7.30 - 12 Uhr