- Kaufvertrag oder Rechnung im Original
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original und wenn vorhanden die Kennzeichenschilder
- Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke (bei Fahrzeugen aus EU-Ländern)
(bitte bringen Sie das Formular 2-fach ausgedruckt mit
und beachten Sie den Hinweis für Antragsteller)
Ist nur erforderlich, wenn die Erstzulassung im Ausland noch keine 6 Monate zurückgelegen hat oder der Tachostand weniger als 6000 Kilometer beträgt. Formulare sind auch bei der Zulassungsstelle erhältlich. - Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (bei allen Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern)
- Original-EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument) des Herstellers bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung. Das Fahrzeug muß der Zulassungsstelle zur Identitätsprüfung vorgeführt werden. Ist das Fahrzeug älter als 3 Jahre, ist zusätzlich eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO und eine AU-Bescheinigung vorzulegen.
- TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (nur erforderlich wenn kein Nachweis über das Bestehen einer EG-Typgenehmigung erbracht werden kann).
- elektronische Versicherungsbestätigung -eVB- (7-stellige Codenummer)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (Bei Privatpersonen richtet sich die Zuständigkeit nach dem Hauptwohnsitz)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- ggfs. schriftliche Vollmacht für Beauftragten.
- Teilnahmeerklaerung zum Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
ab 34,40 Euro bis 78,70 Euro
je nach Verwaltungsaufwand
Kfz-Zulassung, Führerscheinstelle
Kolpingstraße 1
85560
Ebersberg
08092 823-341
08092 823-359
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