Antrag auf Wohnberechtigungsschein jetzt auch online
„Der Online-Antrag wird über eine gesicherte Verbindung über das BayernPortal an das Landratsamt Ebersberg übermittelt. Eine Unterzeichnung des Antrages ist in diesem Fall nicht notwendig. Man muss sich lediglich für eine sogenannte BayernID registrieren“, erläutert sie. Zu finden ist der Online-Antrag im BayernPortal unter „Übersicht“ dann „Online-Verfahren“ weiter zu „Wohnberechtigungsschein online beantragen“ und „Ebersberg, Landratsamt“ oder direkt unter dem Link:
https://www.freistaat.bayern/dokumente/onlineverfahren/7453138433180.
„Man kann den Antrag natürlich aber auch weiterhin in Papier- bzw. elektronischer Form stellen“, informiert Kandlbinder.
Weitere Informationen zu den Themen
- „Wohnberechtigung“,
- „EOF-Förderung“
- und „Vergabe von Sozialwohnungen“
finden Interessierte auf der Internetseite des Landratsamtes Ebersberg unter folgendem Link: