Entsorgung von Schnittgut und Grüngutabfällen im Landkreis

28. Juni 2024: Die Untere Naturschutzbehörde appelliert an alle Gartenbesitzer, ihre Grüngutabfälle ordnungsgemäß zu entsorgen.
Bambus

Dies kann über die Gartenabfallsammlung, den heimischen Kompost oder die Biotonne erfolgen. Kleine Mengen können aber auch problemlos beim Wertstoffhof, größere Mengen bei den Komposthöfen abgegeben werden. Dabei ist die Entsorgung dort in der Regel für Privatpersonen kostenlos.

Die Untere Naturschutzbehörde weist außerdem darauf hin, dass die Entsorgung von Grüngutabfällen in der freien Natur eine Ordnungswidrigkeit nach § 40 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz darstellt und auch erhebliche Probleme für die heimische Flora und Fauna mit sich bringen kann. Unter anderem können sich so Pflanzenkrankheiten, Schadinsekten oder fremdländische, invasiver Arten ausbreiten, die die heimischen Ökosysteme bedrohen.

Die illegale Entsorgung von Gartenabfällen in einem Waldstück bei Frauenneuharting hat zum Beispiel zur Entstehung eines ca. 500 qm großen Bambuswäldchens in einer ökologisch sensiblen Umgebung geführt. Der Bambus hat sich ungehindert über Wurzelausläufer ausgebreitet und muss nun extrem aufwendig beseitigt werden. Die Kosten hierfür können sich auf weit über 10.000,-  € belaufen, die der Grundstückseigentümer tragen muss. In diesem Fall ist das der Landkreis – sprich der Steuerzahler. Die Entsorgung bei einem Komposthof hätte nichts gekostet.

Wie stark sich fremdländische Arten ausbreiten können, kann man derzeit auch im Ebersberger Forst bei Forstinning beobachten. Dort wächst gerade massiv Staudenknöterich, der alle heimischen Pflanzen im Umkreis unterdrückt und ebenfalls nur sehr aufwendig und kostenintensiv beseitigt werden kann.

Auch illegal entsorgter Rasenschnitt kann zum Problem werden. Unter einem Haufen frischem Rasenschnitt entstehen Faulungs- und Gärungsprozesse, ähnlich wie in einer Biogasanlage. Finden diese Prozesse in einem Waldstück auf dem Wurzelteller einer Buche statt, so werden die Wurzeln des Baums dauerhaft geschädigt. Das kann sogar zum Absterben des Baums führen.

Weitere Informationen:

Entsorgung pflanzlicher Abfälle (inkl. Daxenverbrennung) - Unsere Fachbereiche | Landratsamt Ebersberg

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.
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