Geflügelpest breitet sich aus
Die erforderlichen Maßnahmen erfolgen auf Grundlage einer zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, das die Gefahr der Ausbreitung der Geflügelpest bei Wildvögeln sowie eine Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel als hoch einstuft. Das Geflügelpestgeschehen ist nicht mehr saisonal an das Zugverhalten von Wildvögeln gebunden, sondern hat sich ganzjährig in der heimischen Vogelpopulation festgesetzt.
Wie das Veterinäramt Ebersberg informiert, sind deshalb folgende Regelungen auch für kleinere Geflügelhaltungen von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln sowie Enten und Gänsen bis zu 1000 Tieren in Kraft gesetzt: Strikte Zutrittsbeschränkungen, die Pflicht zur Benutzung einer betriebseigenen Schutzkleidung und zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Schadnager-Bekämpfung sowie umfangreiche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen.
Zudem sind Geflügelausstellungen und -märkte bis auf weiteres verboten. Es besteht ein Fütterungsverbot für Wildvögel. Darunter fallen Hühnervögel, Enten, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige und Schreitvögel. Nähere Einzelheiten kann man in der Allgemeinverfügung des Landkreises Ebersberg nachlesen. Sie wurde am Freitag, 25. November 2022 veröffentlicht. Man findet sie auf der Homepage des Landratsamtes unter Aktuelles / Amtsblatt / Amtsblatt Nr. 32
„Seit Oktober 2022 sind in Bayern bisher vier Fälle bei Hobby-Geflügelhaltungen in den Landkreisen Miltenberg und Landshut nachgewiesen worden, deutschlandweit sind in dieser Saison mehr als 1200 Fälle bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln amtlich festgestellt worden“, heißt es aus dem Veterinäramt. Und weiter: „Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern das bewährte Wildvogel-Monitoring konsequent weitergeführt. Aus diesem Grund bitten wir Bürgerinnen und Bürger, Ansammlungen von toten Wasservögeln dem Veterinäramt zu melden. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Trotzdem sollten tote Vögel nicht berührt und vorsichtig eingesammelt werden.“