Mittelgroße Feuerungsanlagen bis 01. Dezember 2023 registrieren

10. November 2023: Betreiber mittelgroßer Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 bis 50 Megawatt müssen diese bis zum 01. Dezember 2023 bzw. bei Neuanlagen vor Inbetriebnahme bei der Immissionsschutzbehörde beim Landratsamt Ebersberg anzeigen.
Wichtige Information

Davon betroffen sind in der Regel keine Heizungsanlagen für Ein-und Mehrfamilienhäuser.

Die Anzeige muss die in Anlage 1 der 44. BImSchV genannten Informationen enthalten wie zum Beispiel Feuerungswärmeleistung und Art der Feuerungsanlage, Art und Anteil der verwendeten Brennstoffe, Datum der Inbetriebnahme.

Nähere Informationen sowie das Formular zur Meldung erhalten Sie hier oder Sie wenden sich per E-Mail an immissionsschutz@lra-ebe.de