Wir suchen Sie! Jugendschöffenwahl 2023

18. Januar 2023: In diesem Jahr stehen wieder Schöffenwahlen an. Auch in unserem Landgerichtsbezirk werden geeignete Bewerber für dieses wichtige gesellschaftliche Amt gesucht. Die Wahl dazu findet bundesweit im ersten Halbjahr 2023 für die Amtszeit von 2024 bis 2028, statt.

Gesucht werden in unserem Landkreis insgesamt 40 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Ebersberg und Landgericht München als Vertreter des Volkes Recht sprechen. Die Verwaltung des Landratsamts und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Ebersberg müssen doppelt so viele Kandidaten vorschlagen, wie an Schöffen- bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlagslisten wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die Haupt- und Ersatzschöffen.

Bewerbungsbedingungen der Bewerberinnen und Bewerber, die

  1. im Landkreis Ebersberg wohnen und am 1.1.2024 bereits fünfundzwanzig, aber noch keine siebzig Jahre alt sind,
  2. deutsche Staatsangehörige sind,
  3. die deutsche Sprache ausreichend beherrschen,
  4. nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann.

Diese Bürgerinnen und Bürger können sich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste melden.

Die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist nicht möglich für

  1. hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.), oder
  2. Religionsdiener.

Die Bewerber sollen über soziale Kompetenz sowie Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen zudem über Erfahrungen in der Jugenderziehung verfügen. Juristische Kenntnisse oder juristische Vorbildung ist nicht erforderlich. Da der Sitzungsdienst auch anstrengend sein kann, sollten die Bewerber gesundheitlich dazu in der Lage sein. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Strafjustiz üben das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung, bis zum 17.04.2023 an das Jugendamt der des Landkreises Ebersberg,
Herrn Wacht, Tel.: 08092 823 319 E-Mail: Bernhard.Wacht@lra-ebe.de

Senden Sie bitte, falls Sie Interesse an diesem anspruchsvollen und wichtigen Ehrenamt haben sollten, folgendes ausgefüllte Formular
https://schoeffenwahl2023.de/wp-content/uploads/Jugendschoeffe_Bewerbungsformular_2023.pdf
an die oben genannte Mailadresse,

Weitere Informationen über das Schöffenamt / Jugendschöffenamt finden Sie unter folgendem Link: www.schoeffenwahl2023.de

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung