Das Landratsamt Ebersberg führt eine Vielzahl von Verfahren durch, für die nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften eine öffentliche Auslegung der vom Träger des Vorhabens eingereichten Unterlagen vorgesehen ist. Hierfür ist in der Regel vorgeschrieben, die Unterlagen in Papierfassungen und/oder als elektronische Version zur öffentlichen Einsichtnahme auszulegen. Die Auslegung erfolgt bei der Genehmigungsbehörde bzw. bei den Gemeinden, in denen sich das jeweilige Vorhaben auswirkt.
Auslegungszeiten und -orte sowie die für das jeweilige Verwaltungsverfahren geltenden Einwendungsfristen und alle sonst für das Verfahren wichtigen Informationen werden nach den jeweiligen Verfahrensvorschriften öffentlich bekannt gemacht.
Nur die in der Bekanntmachung enthaltenen Angaben sind - ebenso wie die ausgelegten Unterlagen - für das Verfahren verbindlich.
Im Folgenden stellen wir Ihnen die eingereichten Unterlagen in elektronischer Fassung zur Verfügung. Mit diesem Angebot möchten wir die Transparenz der Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erhöhen und Gelegenheit geben, die Planunterlagen unabhängig von den Öffnungszeiten der Auslegungsräume zu studieren. Die Unterlagen stehen im Regelfall bis zum Ende der Einwendungsfrist, zumindest aber für die Dauer der Auslegung, auf der Unterlagenplattform bereit. Die Bereitstellung der Unterlagen im Internet erfolgt nur, sofern die Unterlagen in brauchbarer Form zur Verfügung stehen und soweit nicht Datenschutzbelange entgegenstehen.
Die eingereichten Unterlagen finden Sie - soweit bereits Unterlagen eingestellt sind - unter den folgenden Links: