Abwasseranlage des Vereins zur Abwasserentsorgung der Ortschaft Bruck e.V.
Das Landratsamt Ebersberg hat mit Bescheid vom 22.09.2022, Az.: 44/641-9 Bruck 27 Band II, die Abwasserbeseitigung im Ortsbereich Bruck durch den Verein zur Abwasserentsorgung der Ortschaft Bruck e.V. gemäß § 15 WHG neu genehmigt.
Der wasserrechtliche Bescheid wurde dem Träger des Vorhabens zugestellt.
Gemäß Art. 69 Satz 2 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) wird darauf hingewiesen, dass der wasserrechtliche Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und Plänen außerdem in der Zeit vom 07.10.2022 bis 26.10.2022 bei der Verwaltungsgemeinschaft Glonn sowie bei der Gemeinde Bruck zur Einsicht ausliegt.
In dem genannten Zeitraum sind die Unterlagen zudem im Folgenden einsehbar (Art. 27a BayVwVfG):
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der wasserrechtliche Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen, die nicht bekannt waren, als zugestellt.