Einleiten von Niederschlagswasser (Abwasser) der befestigten öffentlichen Flächen aus dem Baugebiet ‚ “Gewerbegebiet Altmühlhausen“ / Hohenlinden
20. Dezember 2023: Antrag auf die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 WHG für das Einleiten von Niederschlagswasser (Abwasser) der befestigten öffentlichen Flächen aus dem Baugebiet ‚ “Gewerbegebiet Altmühlhausen“ von einer undurchlässig befestigten Fläche von 4860 m² über ein Sickerbecken ins Grundwasser
Nähere Informationen zu dem Vorhaben können Sie den nachfolgenden Unterlagen entnehmen: