Einleitung von Oberflächenwasser aus dem sog. Goldbergkanal in den Fehlbach der Urtel, Grafing

02. Januar 2023: Antrag auf Erteilung einer gehobenen Erlaubnis nach § 15 WHG zur Einleitung von Oberflächenwasser aus dem sog. Goldbergkanal in den Fehlbach der Urtel im Stadtbereich Grafing bei München

Der Stadt Grafing wurde die gehobene Erlaubnis nach § 15 WHG erteilt, Niederschlagswasser aus dem sog. Goldbergkanal in den Fehlbach der Urtel im Stadtbereich Grafing bei München einzuleiten.

Der Bescheid wurde dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt.

Gemäß Art. 69 Satz 2 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) wird darauf hingewiesen, dass der Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und Plänen außerdem in der Zeit vom 02.01.2023 bis 16.01.2023 bei der Stadt Grafing zur Einsicht ausliegt. In dem genannten Zeitraum sind die Unterlagen zudem im Folgenden einsehbar.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der wasserrechtliche Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen, die nicht bekannt waren, als zugestellt.

Bescheid

Antragsunterlagen