Hochwasserrückhaltebecken Einbergfeld, Markt Schwaben; Bekanntmachung des Erörterungstermins

27. Februar 2023: Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Planfeststellungsverfahren nach § 68 WHG für das Hochwasserrückhaltebecken „Einbergfeld“, Marktgemeinde Markt Schwaben

Im o.g. Planfeststellungsverfahren wurden im Rahmen der Anhörung Stellungnahmen abgegeben und Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben.

Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen i.S.v. Art. 73 Abs. 4 Satz 5 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) sowie die Stellungnahmen der Behörden sind gemäß § 70 Abs. 1 WHG, Art. 69 Satz 1 BayWG und § 18 Abs. 1 Satz 4 UVPG i.V.m. Art. 73 Abs. 6 BayVwVfG mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern.

Der Erörterungstermin findet statt

am 06.03.2023 ab 09:00 Uhr

im Hermann-Beham-Saal (Raum 1.47)

des Landratsamtes Ebersberg

Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg.

Die Verhandlung ist nicht öffentlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten nach Art. 73 Abs. 6 Satz 6 i.V.m. Art. 67 Abs. 1 Satz 3 BayVwVfG auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann.

Der Erörterungstermin wird auch bei der Marktgemeinde Markt Schwaben sowie bei der Gemeinde Anzing ortsüblich bekanntgemacht.

Nähere Informationen zum Vorhaben können beim Landratsamt Ebersberg, Untere Wasserrechtsbehörde, Raum U.17 (nach vorheriger Terminvereinbarung) oder telefonisch unter 08092/823-486 während der allgemeinen Öffnungszeiten eingeholt werden.