Kläranlage des Abwasservereins Kronau e.V., Gemeinde Emmering

27. Februar 2023: Neuerteilung der Erlaubnis nach § 15 WHG zum Einleiten von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage des Abwasservereins Kronau e.V. in die Attel

Das Landratsamt Ebersberg hat mit Bescheid vom 06.02.2023, Az.: 44/641-9 Emmering 57 Band II, die Abwasserbeseitigung im Ortsbereich Kronau durch den Abwasserverein Kronau e.V. gemäß § 15 WHG neu genehmigt.

Der wasserrechtliche Bescheid wurde dem Träger des Vorhabens zugestellt.

Gemäß Art. 69 Satz 2 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) wird darauf hingewiesen, dass der wasserrechtliche Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und Plänen außerdem in der Zeit vom 27.02.2023 bis 13.03.2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Aßling zur Einsicht ausliegt.

In dem genannten Zeitraum können die Unterlagen zudem im Folgenden eingesehen werden (Art. 27a BayVwVfG):

Bescheid

Antragsunterlagen 

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der wasserrechtliche Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen, die nicht bekannt waren, als zugestellt.