Überschwemmungsgebiet an den Gewässern Attel, Seeoner Bach und Wieshamer Bach
Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim hat das Überschwemmungsgebiet an den o.g. Gewässern, welches sich für den Bereich des Landkreises Ebersberg von Grafing bis zur Landkreisgrenze Ebersberg/Rosenheim erstreckt und die Stadt Grafing sowie die Gemeinden Aßling, Emmering und Frauenneuharting betrifft, im Jahr 2021 neu berechnet und in Plänen dargestellt.
Die Planunterlagen über das ermittelte Überschwemmungsgebiet sowie der Entwurf der Überschwemmungsgebietsverordnung wurden bereits in der Zeit vom 10.01.2022 – 09.02.2022 bei den betroffenen o.g. Gemeinden zur Einsichtnahme ausgelegt.
Aufgrund einer Einwendung, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung erhoben wurde, wurde durch das WWA Rosenheim eine neue hydraulische Berechnung des Überschwemmungsgebietes durchgeführt. Hierfür wurden die hydrologischen Eingangsdaten für die erste Stützstelle „Nach GKZ 18341112“ mit dem Dreiecksganglinienverfahren ermittelt und im hydraulischen Modell berücksichtigt.
Nach der Überrechnung wurden im Bereich der Stadt Grafing sowie der Gemeinde Aßling mehrere Änderungen am Umgriff des Überschwemmungsgebietes ersichtlich; eine Reihe von Flächen sind aus dem Überschwemmungsgebiet herausgefallen, während andere nun neu oder stärker betrof-fen sind.
Aufgrund der überarbeiteten Ermittlung, welche zum Teil neue oder stärkere Betroffenheiten auslöst, wird die Auslegung der Verfahrensunterlagen (in der aktualisierten Fassung) in der Stadt Grafing sowie in der VG Aßling wiederholt. Die Unterlagen können außerdem im Folgenden eingesehen werden.
Hinweise:
- Grundlage für die Ermittlung des Überschwemmungsgebiets ist das 100-jährliche Hochwasser (Bemessungshochwasser − HQ100). Ein 100-jährliches Hochwasser wird an einem Standort im statistischen Durchschnitt in 100 Jahren einmal erreicht oder überschritten. Da es sich um einen Mittelwert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten.
- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem ermittelten Überschwemmungsgebiet nicht um eine durchgeführte oder veränderbare behördliche Planung handelt, sondern um die Ermittlung und Darstellung einer von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr
Nähere Informationen können Sie den nachfolgenden Unterlagen entnehmen:
Entwurf Überschwemmungsgebietsverordnung
Unterlagen des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim vom Juni 2022:
Vergleichskarten (Vergleich zur bisherigen Veröffentlichung)