Vorsorge
Warum soll ich Vorsorge treffen?
Jeder kann unabhängig vom Alter in eine Situation geraten, in der er plötzlich nicht mehr für sich alleine sorgen kann. Dann müssen andere Menschen notwendige Entscheidungen treffen. Dies kann durch einen vom Gericht bestimmten gesetzlichen Betreuer oder aber durch einen Vorsorgebevollmächtigen geschehen.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer in einem solchen Notfall Entscheidungen stellvertretend für Sie treffen darf. Meist wird es sich dabei um nahe Angehörige oder um engste Freunde handeln. Durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht soll die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers vermieden werden.
Dabei ist es empfehlenswert, vorab das Beratungsangebot der Betreuungsstelle zu nutzen. Sie bekommen bei uns die entsprechenden Formulare und hilfreiche Tipps rund um Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Um einen Beratungstermin zu vereinbaren, schreiben Sie uns eine Mail und wir kontaktieren Sie.
Sie erreichen uns unter:
Telefon: 08092/ 823 563
E-Mail: vorsorgeberatung@lra-ebe.de
Aufgaben und Dienstleistungen
Landratsamt Ebersberg
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