Begutachtung und Stellungnahmen zur Bauleitplanung

Das SG 42 nimmt die Anforderungen der Gemeinden für die Bauleitplanverfahren auf Stellungnahme der fachlichen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Behördenbeteiligung entgegen und überwacht den Ausgang der Stellungnahmen als untere Bauplanungsbehörde, untere Immissionsschutzbehörde und untere Naturschutzbehörde.

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