Einsicht in Altakten
Wir sind verpflichtet, Akten 20 Jahre lang bei uns aufzubewahren. Teilweise verfügen wir jedoch sogar über noch ältere Akten. Für eine Altalten-Einsicht benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Antrag auf Akteneinsicht
- Angaben (Aktenzeichen, Jahr der Antragstellung, Name Antragsteller, Bauort, Baugrundstück, Flurnummer,…) zur begehrten Akte
- Eigentumsnachweis bzw. schriftliche Vollmacht
Für die Akteneinsicht fallen Kosten an.
Wir bieten Ihnen die Akteneinsicht digital, d.h. Sie erhalten von uns einen Zugang zum Bauportal und können bequem von Zuhause aus die Akte einsehen. Die Vorbereitung / Scan der Altakten kann aber etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wir weisen Sie daher darauf hin, dass Sie für eine Akteneinsicht zeitlichen Vorlauf von einigen Wochen einplanen müssen.
Falls Sie eine Akte einsehen möchten, die von uns bereits an das Bayerische Staatsarchiv abgegeben wurde, finden Sie hier weitere Informationen.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 129 | 08092 823 9129 | 2.35 | christina.rauch@lra-ebe.de |
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08092 823 141 | 08092 823 9141 | 2.15 | petra.sollnberger@lra-ebe.de |
Landratsamt Ebersberg
Vorsprache täglich nach Terminvereinbarung