Denkmalschutzrecht, Bau- und Bodendenkmäler
Das Landratsamt Ebersberg ist untere Denkmalschutzbehörde und zuständig für die denkmalrechtlichen Erlaubnisse für alle Veränderungen an Bau- und Bodendenkmälern und Maßnahmen in Denkmalnähe.Eine Ausnahme bildet das Gemeindegebiet von Vaterstetten. Die Gemeinde Vaterstetten ist aufgrund einer Delegationsverordnung untere Bauaufsichtsbehörde und damit selbst untere Denkmalschutzbehörde.
Die Maßnahmen an oder im Bereich von Baudenkmälern werden im Rahmen eines Behördensprechtages mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege besprochen.
Die Behördensprechtage finden in regelmäßigen Abständen (meist monatlich) statt. Schriftliche Anfragen mit Beschreibung der geplanten Maßnahmen sollten möglichst eine Woche vor dem jeweiligen Sprechtag dem Landratsamt vorgelegt werden.
Aufgaben und Dienstleistungen
keine
Denkmalschutzgesetz (DSchG)
Landratsamt Ebersberg
Vorsprache täglich nach Terminvereinbarung