Vaterstetten
Der Gemeinde Vaterstetten wurden mit Verordnung der Bayerischen Staatsregierung aufgrund ihrer besonderen Leistungsfähigkeit und Größe die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörden ähnlich wie bei einer großen Kreisstadt bzw. einer kreisfreien Stadt direkt übertragen. Rechts- und Fachaufsicht ist hier nicht das Landratsamt, sondern die Regierung von Oberbayern.
Für alle Fragen zu Bauanträgen etc. wenden Sie sich daher bitte direkt an die Gemeinde Vaterstetten.
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