Rechtsaufsichtliche Prüfung der Bauleitplanung
Die Flächennutzungspläne der Gemeinden sind nach dem Baugesetzbuch (§ 6 BauGB) genehmigungspflichtig.
§ 6 BauGB
Landratsamt Ebersberg
Kontakt
Öffnungszeiten
Vorsprache täglich nach Terminvereinbarung
Copyrightinformationen
(c) LK EBE Freytag
(c) LK EBE Schulze
Landratsamt Ebersberg
LK EBE Freytag
LK EBE Schulze