Bußgeldbescheide
Verstöße gegen die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Ebersberg:
Die häufigsten Verstöße in den letzten Jahren mussten geahndet werden, weil Müll neben den Sammelbehältern zurückgelassen wurde oder weil anderer Müll in Wertstoffbehälter eingeworfen wurde.
Unzulässige Abfallablagerung verursachen enorme Kosten für die entsorgungspflichtigen Körperschaften. Die Ablagerungen müssen durch das Personal der Gemeinde bzw. des Landkreises eingesammelt und einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. Verwertung zugeführt werden. Da diese Kosten wiederum auf Müllgebühren umgelegt werden müssen, ist es im Interesse eines jeden Bürgers, diese Kosten zu vermeiden.
Landratsamt Ebersberg
Im Amt: Montag bis Donnerstag 8:00-16:00 Uhr, Freitag 8:00-12:00 Uhr; Wir empfehlen telefonische Terminvereinbarung