Nachtragsverfahren / Tekturantrag
Ein Nachtrag / Tekturantrag muss gestellt werden, wenn während der Ausführung eines genehmigten Bauvorhabens Änderungen zur genehmigten Planung vorgenommen werden. Für den Nachtrag benötigen Sie Formulare des Bauantrags. Auch unser Verfahrensablauf ist identisch mit dem des Bauantrags.
Wir bitten darum, die Änderungen inhaltlich in der Vorgangsbezeichnung oder in einer kurzen Maßnahmenbeschreibung aufzuführen und die Änderungen in den Plänen farblich hervorzuheben.
Kein Nachtrag sind geänderte Pläne oder Unterlagen zu einem Vorhaben, das noch nicht genehmigt wurde - in diesen Fällen bitten wir Sie, die Austauschpläne über unseren Uploadbereich hochzuladen.
Ebenfalls kein Nachtrag ist eine Änderung zu einem Vorhaben, das vollständig umgesetzt wurde und nun nach einiger Zeit der Nutzung umgebaut oder umgenutzt werden soll. Dies erfassen wir als neuen Bauantrag.
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Bauantrag, Nachtrag, Antrag auf Genehmigungsfreistellung, Abgrabungsantrag
digitale Antragstellung - Link zum Antragsassistenten des StMB
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Bauantrag, Nachtrag, Antrag auf Genehmigungsfreistellung, Vorbescheidsantrag, Abgrabungsantrag
Link zu eingeführtem Formular des StMB
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Bauantrag, Nachtrag (Erläuterung zum Formular)
Link zu eingeführtem Formular des StMB
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Baubeschreibung
Link zu eingeführtem Formular des StMB
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Kriterienkatalog
Link zu eingeführtem Formular des StMB
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Kriterienkatalog (Erläuterungen)
Link zu eingeführtem Formular des StMB
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Abstandsflächenübernahme (Erläuterung zum Formular)
Link zu eingeführtem Formular des StMB
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Abstandsflächenübernahmeerklärung
Link zu eingeführtem Formular des StMB
- Abstandsflächenübernahme / Abstandsübernahme Merkblatt des Landratsamtes
- Freistellungserklärung Niederschlagswasserbeseitigung
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Abweichungen/Befreiungen/Ausnahmen
Antrag auf Abweichungen oder Befreiungen oder Ausnahmen
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Statistischer Erhebungsbogen für Baugenehmigung/Bauvorhaben
Bautätigkeitsstatistik-Online
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Erklärung nach § 33 BauGB
Anerkennung der Festsetzungen im Bebauungsplan
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Erklärung nach § 35 BauGB
Erklärung zur Nutzungsänderung einer bisher landwirtschaftlich genutzten Anlage
Landratsamt Ebersberg
Vorsprache täglich nach Terminvereinbarung