Bürgschaften der Gemeinden und Gemeindeverbände

Die Übernahme einer Bürgschaft durch eine Gemeinde oder durch einen Gemeindeverband bedarf der rechtsaufsichtlichen Genehmigung, sofern bestimmte Schwellenwerte überschritten werden.

In besonderen Fällen erfolgt auf Ersuchen der Körperschaften oder der Kommunalaufsicht durch uns eine Prüfung der Genehmigungsfähigkeit.

Landratsamt Ebersberg

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