Umschreibung von außerhalb des Landkreises ohne Halterwechsel (Umzug)
Bei einem Zuzug aus einem anderen Zulassungsbezirk ist der Fahrzeughalter verpflichtet, bei der jetzt für ihn zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich die Umschreibung seiner sämtlichen Fahrzeuge zu beantragen.
Bei Umschreibungen wegen Umzugs besitzt der Fahrzeughalter seit dem 01.01.2015 ein Wahlrecht. Er kann selbst entscheiden, ob das bisherige, sich am Fahrzeug befindliche Kennzeichen weitergeführt (beibehalten) oder ob ein Kennzeichen der neuen Zulassungsbehörde zugeteilt werden soll.
Die Beibehaltung des Kennzeichens ist kostengünstiger, weil die Kosten für das Prägen der neuen Kennzeichenschilder entfallen und auch die Umschreibegebühr geringer ausfällt. Möglich ist die Beibehaltung des Kennzeichens aber nur bei zugelassenen Fahrzeugen. Außerdem darf kein Halterwechsel vorliegen (auch nicht innerhalb der Familie).
Das Recht zur Weiterführung des Kennzeichens besteht nur, solange das Fahrzeug zugelassen bleibt. Wird das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt außer Betrieb gesetzt, muss bei einer evt. Wiederzulassung ein Ebersberger Kennzeichen zugeteilt werden.
a) Bei Kennzeichenmitnahme (Beibehaltung):
•Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit gültiger HU
• elektronische Versicherungsbestätigung -eVB- (7-stellige Codenummer) *
• gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters mit Meldebestätigung (Bei Privatpersonen muss die Zulassung bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden)
• bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggfs. Gewerbeanmeldung
• ggfs. schriftliche Vollmacht für Beauftragten
Hinweis: Wenn Sie noch im Besitz eines alten Fahrzeugbriefes sind, muss dieser zwecks Umtausch in eine Zulassungsbescheinigung Teil II ebenfalls vorgelegt werden.
Ändern sich neben der Anschrift noch andere relevante Daten (z. B. der Name wegen Eheschließung), so ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des Fahrzeugbriefes ebenfalls erforderlich.
b) Bei Zuteilung eines Ebersberger Kennzeichens:
• Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit gültiger HU
• Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
• Kennzeichenschild(er)
• elektronische Versicherungsbestätigung -eVB- (7-stellige Codenummer) *
• gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters mit Meldebestätigung (Bei Privatpersonen muss die Zulassung bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden)
• bei Firmen: Handelsregisterauszug und ggfs. Gewerbeanmeldung
• ggfs. schriftliche Vollmacht für Beauftragten
• Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
* Hinweis zur Versicherungsbestätigung: Auch wenn für das Fahrzeug ein gültiger Versicherungsvertrag besteht, muss eine neue eVB zur Umschreibung vorgelegt werden. Die Zulassungsbehörde muss Ihre neue Anschrift an die Versicherungsgesellschaft mittels der eVB melden. Sie müssen somit vor Vorsprache bei uns mit Ihrer Versicherungsgesellschaft zur Zuteilung eines eVB-Codes Kontakt aufnehmen.
Bei Kennzeichenbeibehalt: ab 24,50 € je nach Verwaltungsaufwand
Bei Zuteilung eines EBE-Kennzeichens: ab 28,30 € je nach Verwaltungsaufwand
Landratsamt Ebersberg
Montag 7.30 - 12 Uhr Dienstag 7.30 - 15 Uhr Mittwoch 7.30 - 12 Uhr Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 7.30 - 12 Uhr