Wohngeld

Vorsprachen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Wohngeld-Plus-Gesetz ab 01.01.2023

Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen.

Seien Sie versichert, dass sich unsere Mitarbeiter/-innen nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.

Unter https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/wohnen/wohngeld-plus-gesetz/wohngeld-plus-liste.html finden Sie auch weitere Informationen zum ab dem 1. Januar 2023 geltenden Wohngeldrecht.

Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.

Um eine schnellstmögliche Bearbeitung zu gewährleisten, bittet die Wohngeldbehörde Anträge möglichst online zu stellen.

Den Online-Antrag sowie weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.freistaat.bayern/dokumente/onlineverfahren/876291849894

Um eine möglichst zügige Bearbeitung zu gewährleisten, wird darum gebeten, von persönlichen Vorsprachen und telefonischen Anfragen abzusehen.

Das Wohngeld unterteilt sich in:

Mietzuschuss für Mieter/-innen von Wohnräumen bzw. Nutzungsberechtigte oder Heimbewohner/-innen oder Lastenzuschuss für Eigentümer/-innen einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antrag auf Wohngeld kann grundsätzlich jeder Mieter/-in von Wohnraum oder Eigentümer/-in eines Hauses oder einer Wohnung stellen.

Wo erhält man die Anträge?

Anträge auf Wohngeld (Miet- bzw. Lastenzuschuss) erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung, im Landratsamt sowie im Internet.

Wo ist der Antrag abzugeben?

Der Antrag kann persönlich oder per Post bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung oder im Landratsamt eingereicht werden

Wohngeld onlineWohngeldantrag jetzt auch online möglich:

In Zeiten der Digitalisierung geht manches ohne Papier, wofür früher noch umfangreiche Formulare auszufüllen waren.

Ab sofort können Sie Ihren Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) online beim Landratsamt Ebersberg einreichen.

Ihr Online-Antrag wird über eine gesicherte Verbindung über das Bayern Portal an das Landratsamt Ebersberg übermittelt. Eine Unterzeichnung des Antrages ist in diesem Fall nicht notwendig.

Sie müssen sich lediglich für eine BayernID registrieren.

Den Online-Antrag finden Sie unter folgendem Link:

https://www.freistaat.bayern/dokumente/onlineverfahren/876291849894

Bei Fragen zum Online-Wohngeldantrag (Mietzuschuss) stehen wir Ihnen zur Verfügung.


Wichtiger Hinweis
Wohngeld wird immer ab dem Ersten des Monats bewilligt, in dem der Antrag bei der Gemeinde-/ Stadtverwaltung oder dem Landratsamt eingeht!
Sollten Ihnen noch Unterlagen fehlen, reichen Sie den Antrag trotzdem ein und vermerken im Antrag, dass diese Unterlagen nachgereicht werden.

Für telefonische Anfragen nutzen Sie bitte unsere neue Servicenummer

                          08092- 823 723

Diese ist von

Montag - Donnerstag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr

sowie Freitag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr besetzt.

Landratsamt Ebersberg

AdresseLandratsamt Ebersberg
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg
Kontakt
Telefon: 08092 823 723
Fax: 08092 823 9649
Öffnungszeiten

Servicezeiten des Empfangs Montag, Dienstag, Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin!