Zentrale Vergabestelle
Aufgabe der Zentralen Vergabestelle
Die Zentrale Vergabestelle begleitet und unterstützt die Sachgebiete bei Vergabeverfahren und steht beratend zur Seite.
Die Auftragswertermittlung erfolgt durch die Bedarfsstelle nach § 3 VgV. Auf Basis dieses Auftragswerts kann geklärt werden, ob ein europaweites oder nationales Vergabeverfahren notwendig ist, oder ein Direktauftrag durch die Bedarfsstelle selbst erfolgen kann.
Übersicht zu den aktuell gültigen Schwellenwerten (Stand 01.01.2024):
Auftraggeber/Aufträge | Bauleistungen | Lieferleistungen | Dienstleistungen |
---|---|---|---|
Öffentlicher Auftrag | 5.538.000 € | 221.000 € | 221.000 € |
Soziale und andere besondere Dienstleistungen 750.000 € | |||
Sektorenauftraggeber (Wasser, Energie, Verkehr) | 5.538.000 € | 443.000 € | 443.000 € |
Soziale und andere besondere Dienstleistungen 1.000.000 € | |||
Verteidigungs- und sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge | 5.538.000 € | 443.000 € | 443.000 € |
Konzessionen | 5.538.000 € |
Eine weitere wichtige Wertgrenze für die Bedarfsstellen ist die des Direktauftrags. Ein Direktauftrag kann unter der Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens von den Bedarfsstellen eigenständig getätigt werden. Hierfür reicht beispielsweise eine einfache Recherche mittels Vergleich von drei Anbietern z. B. über Vergleichsportale im Internet aus.
Zur Dokumentation der Direktaufträge wird den Bedarfsstellen das Online-Formular „Dokumentation von Direktaufträgen“ zur Verfügung gestellt.
Übersicht über die aktuell gültigen Wertgrenzen bei Direktaufträgen:
Bauleistungen | Lieferleistungen | Dienstleistungen | Freiberufliche Leistungen inkl. aller Nebenkosten | |
Direktauftrag (gültig bis 31.12.2024) | 25.000 € | 25.000 € | 25.000 € | 10.000 € |
Der Bereich zwischen den beiden vorgenannten EU-Schwellenwerten und den Wertgrenzen für Direktaufträge wird mittels nationalem Vergabeverfahren abgedeckt.
Der Landkreis Ebersberg folgt der Anwendungsempfehlung des BayStMI und wendet die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für alle neuen Verfahren im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen ab dem 03.08.2021 an.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 642 | 08092 823 9642 | U.90 | anja.lackner@lra-ebe.de |
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08092 823 373 | 08092 823 9373 | U.90 | Franziska.Sendner-Maier@lra-ebe.de |
Landratsamt Ebersberg
Servicezeiten Bürgerbüro: Montag, Dienstag, Mittwoch 7:30 - 17:00 Uhr Donnerstag 7:30 - 18:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:30 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin!