dauerhafte Versammlungsstätten

Dauerhafte Versammlungsstätten sind im Baurecht Versammlungsstätten, die als solche genehmigt wurden. In der Genehmigung wurden alle Anforderungen an die Versammlungsstätte gestellt, z.B. wurden Bestuhlungspläne genehmigt.

Sofern bei einer geplanten Veranstaltung der Umfang der Genehmigung eingehalten wird, ist keine weitere Genehmigung oder Anzeige notwendig.

Falls von der Baugenehmigung abgewichen werden soll (z.B. weil anders als genehmigt bestuhlt werden soll), ist in der Regel ein Tekturplan notwendig. Der Antrag auf Tektur muss rechtzeitig bei uns gestellt werden.

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