Abgeschlossenheit und Negativzeugnis - WEG
Abgeschlossenheit
Überprüfung und Feststellung der Abgeschlossenheit von bestehenden bzw. geplanten Wohnungen und anderen, insbes. gewerblichen Räumen und Tiefgaragen zur Einräumung von Wohnungseigentum bzw. Teileigentum, Dauerwohnrecht bzw. Dauernutzungsrecht.
Beratungen und Auskünfte
Negativzeugnis
Ausstellung der Negativzeugnisse hinsichtlich des Vorliegens eines Vorkaufrechts nach § 22 Baugesetzbuch -BauGB- im Rahmen einer Teilung nach § 7 Abs. 4 Wohnungseigentumsgesetz -WeG-
Aufgaben und Dienstleistungen
Landratsamt Ebersberg
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Öffnungszeiten
Vorsprache täglich nach Terminvereinbarung
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