Verlust des Fahrzeugbriefes
Der Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss der Zulassungsbehörde unverzüglich gemeldet werden. Hierzu ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich. Diese kann beim Notar oder zur Niederschrift bei der Zulassungsbehörde (persönliche Vorsprache des Fahrzeughalters erforderlich!) abgelegt werden. Der verlorene Fahrzeugbrief muss aufgeboten werden. Der Ersatzbrief darf erst nach erfolgloser Aufbietung ausgefertigt und ausgehändigt werden.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit gültiger HU
- Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (persönliche Vorsprache des Fahrzeughalters ist erforderlich)
- 69,80 Euro
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 331 | 08092 823 9331 | Kfz-Zulassung | Albert.Reiter@lra-ebe.de |
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08092 823 332 | 08092 823 9332 | Kfz-Zulassung | irene.huber@lra-ebe.de |
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08092 823 348 | 08092 823 9348 | KFZ Zulassung | soeren.aichhorn@lra-ebe.de |
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08092 823 349 | 08092 823 9349 | Zulassungsstelle | johanna.stocker@lra-ebe.de |
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