Ausbildungsförderung
Um eine möglichst zügige Bearbeitung zu gewährleisten, wird darum gebeten, von persönlichen Vorsprachen und telefonischen Anfragen abzusehen.
Ziel des BAföG ist es jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von der sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die den Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Ob die angestrebte Ausbildung nach dem BAföG gefördert werden kann, ist im Wesentlichen von der Beantwortung folgender Fragen abhängig:
Ist die Ausbildung förderungsfähig bzw. handelt es sich um eine förderungsfähige Schule?
Werden die persönlichen Förderungsvoraussetzungen erfüllt?
Ist der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen des Antragstellers sowie das Einkommen des Ehegatten / der Ehegattin bzw. des Lebenspartners / der Lebenspartnerin und der Eltern gedeckt?
Beantragen Sie bitte die Leistungen nach dem BAföG bei dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
In der Regel ist zuständig für
· Studierende das Studentenwerk der Hochschule,
an der der Studierende immatrikuliert ist
· Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien das
Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet
· alle anderen Schülerinnen und Schüler das Amt für Ausbildungsförderung der
Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern
Die Förderung besteht aus einem monatlichen Beitrag, der als voller Zuschuss gewährt wird.
Die Förderung wird von Beginn des Monats, in dem mit dem Unterricht tatsächlich begonnen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an, geleistet.
Für die Antragstellung werden standardmäßig folgende Unterlagen benötigt:
· Formblatt 01
· Formblatt 02 (von der Schule auszufüllen)
· Formblatt 03 von beiden Elternteilen einzeln bzw. dem Ehegatten / der Ehegattin
bzw. dem Lebenspartner / der Lebenspartnerin ausgefüllt inkl.
Einkommenssteuerbescheid von vor 2 Jahren vor Antragstellung (bitte alle Seiten
kopieren, auch Erläuterungen und Rechtsbehelfsbelehrungen) und Nachweise über
weiteres Einkommen von oben genannten von vor 2 Jahren vor Antragstellung
Tag der Antragstellung ist der Tag, an dem das Formblatt 01 beim Landratsamt Ebersberg eingeht. Das Formblatt 01 kann zur Fristwahrung bereits vorab eingereicht werden, mit der Information, dass die restlichen Unterlagen nachgereicht werden.
Der Antrag kann persönlich am Empfang abgegeben werden, in den Briefkasten eingeworfen werden oder per E-Mail (Bafoeg@Lra-Ebe.de) gesendet werden.
Alle Formblätter finden Sie unter Alle Antragsformulare - BAföG (xn--bafg-7qa.de)
Weitere allgemeine Informationen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finden Sie unter Startseite - BAföG (xn--bafg-7qa.de)
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
|
08092 823 291 Mo. + Do. 8 - 10 Uhr, Di. 13 - 15 Uhr | 08092 823 9821 | bafoeg@lra-ebe.de | |
|
08092 823 171 Mo. + Do. 8 - 10 Uhr, Di. 13 - 15 Uhr | 08092 823 9821 | bafoeg@lra-ebe.de |
Landratsamt Ebersberg
Servicezeiten des Empfangs Montag, Dienstag, Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin!