Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine)

Es werden grundsätzlich drei Kategorien von ausländischen Fahrerlaubnissen unterschieden:

  • Führerscheine aus EU- oder EWR-Mitgliedsstaaten müssen nicht umgeschrieben werden. Die Möglichkeit der freiwilligen Umschreibung besteht.


  • Fahrerlaubnisse aus so genannten „Listenstaaten“ müssen umgeschrieben werden. Die Umschreibung erfolgt unter erleichterten Bedingungen bei keiner oder nur teilweiser Prüfungspflicht.


  • Fahrerlaubnisse aus allen übrigen Staaten (Drittstaaten) unterliegen grundsätzlich der Prüfungspflicht, d.h. es muss erneut die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden. Eine Fahrausbildung entfällt jedoch auch hier.
Näheres Entnehmen Sie bitte, den für Sie zutreffenden Unterpunkt. (siehe oben)

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