Satzungsrecht der Gemeinden
Beratung der Kommunen bei allen Fragen zum Erlass gemeindlicher Satzungen und Verordnungen. Die Gemeinden legen Entwürfe zur Prüfung vor.
Für Gemeinden kostenfreie Beratung;
Widerspruchsverfahren sind kostenpflichtig
Widerspruchsverfahren sind kostenpflichtig
jeweilieges Fachgesetz sowie Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 155 | 08092 823 9155 | U.93 | Elisabeth.Maier@lra-ebe.de |
Landratsamt Ebersberg
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag – Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
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