Umschreibung zulassungsfreier Fahrzeuge von außerhalb des Landkreises mit Halterwechsel

Betrifft die Umschreibung von zugelassenen oder außer Betrieb gesetzten zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen, die bisher in einem anderen Zulassungsbezirk registriert waren, bei Erwerb.

Seit dem 01.10.2019 besteht auch bei Vorliegen eines Halterwechsels die Möglichkeit, das bisher, sich am Fahrzeug befindliche Kennzeichen beizubehalten. Der Antragsteller kann im Einvernehmen mit dem bisherigen Fahrzeughalter entscheiden, ob das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll, oder dem Fahrzeug ein Ebersberger Kennzeichen zugeteilt werden soll.

Die Beibehaltung des Kennzeichens ist kostengünstiger, weil die Kosten für das Prägen der neuen Kennzeichenschilder entfallen und auch die Gebühren für die Umschreibung geringer ausfallen. Möglich ist die Beibehaltung des Kennzeichens aber nur bei zugelassenen Fahrzeugen.

Das Recht zur Weiterführung des Kennzeichens besteht auch nur, solange das Fahrzeug zugelassen bleibt und erlischt bei Außerbetriebsetzung. Wird das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen, muss ein Ebersberger Kennzeichen zugeteilt werden.

  • Betriebserlaubnis oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen mit Abmeldevermerk 
  • Kennzeichenschild(er), wenn zugelassen
  • Nachweis über gültige HU
  • elektronische Versicherungsbestätigung -eVB-(7-stellige Codenummer). Ein Versicherungsnachweis ist nicht erforderlich bei Sportanhängern und Arbeitsmaschinenanhängern, sofern diese ausschließlich für diese Zwecke genutzt werden.
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (Bei Privatpersonen richtet sich die Zuständigkeit nach dem Hauptwohnsitz) 
  • bei Minderjährigen: Schriftliches Einverständnis beider Elternteile und deren Ausweise
  • ggfs. schriftliche Vollmacht für Beauftragten
  • ab 19,60 Euro bis 45,50 € je nach Verwaltungsaufwand

Landratsamt Ebersberg

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