Heilberufe - Anmeldung und Abmeldung

Nach Artikel 10 GDG (Gesundheitsdienstgesetz) ist Beginn und Ende einer selbständigen Berufsausübung (gesetzlich geregelter Heilberuf) unverzüglich dem für den Ort der Niederlassung zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen, z. B. Heilpraktiker, Inhaber einer eingeschränkten Erlaubnis auf dem Gebiet der heilkundlichen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, Logopäden, Ergotherapeuten, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Masseure, medizinische Bademeister, Podologen, Hebammen/Entbindungspfleger etc.

Sollten Sie sich z. B. als Physiotherapeut im Landkreis Ebersberg niederlassen wollen oder z. B. als Hebamme oder Masseur ambulant im Landkreis Ebersberg tätig werden wollen, melden Sie uns bitte:

  • den Beginn Ihrer selbständigen Berufsausübung
  • die Anschrift der Niederlassung im Landkreis Ebersberg, bzw. bei ambulanter Tätigkeit im Landkreis Ebersberg Ihre Wohnanschrift und Ihr ambulantes Einsatzgebiet
  • alle Änderungen, z. B. Namensänderung, Umzug, Praxisverlegung oder Beendigung der Praxis

Zusätzlich benötigen wir Ihre Urkunde, mit der Sie uns die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung nachweisen. Sie können uns Ihre Urkunde im Original persönlich vorlegen oder eine beglaubigte Kopie zusenden.

Landratsamt Ebersberg

AdresseLandratsamt Ebersberg
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg
Kontakt
Telefon: 08092 823 383
Fax: 8092 823 390
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 13.00 - 18.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung