Feuerwehrplan
Soweit für die bauliche Anlage, das Gebäude bzw. die Anlage und/ oder Räume besonderer Art oder Nutzung ein Feuerwehrplan (FWP) erforderlich ist, ist das Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle hergestellt, wenn dieser dem Merkblatt "Feuerwehrpläne und Einsatzpläne" der staatl. Feuerwehrschulen Bayerns entspricht.
Der Feuerwehrplan (einschließlich allgemeiner Objektinformation mit Angabe von drei Ansprechpartnern!) ist
- der Brandschutzdienststelle digital (pdf-Datein) zu übermitteln, sowie
- der örtlich zuständigen Feuerwehr über die Gemeinde
- in dreifacher Papierausfertigung (DIN A3 nach DIN 824 gefaltet) und
- digital (pdf-Datein) auf Datenträger (CD-ROM oder USB-Stick) zur Verfügung zu stellen.
Soweit das Objekt über eine Brandmeldeanlage verfügt, ist ein Plansatz auf synthetischem Papier DIN A3 mit ca. 370 µm oder laminiert in der Feuerwehr-Anlaufstelle zu hinterlegen.
Der Feuerwehrplan muss spätestens zur Aufnahme der Nutzung (BayBO Art. 78 Abs. 2 Satz 1) bei den oben genannten Stellen vorliegen.
Landratsamt Ebersberg - Brandschutzdienststelle
nur nach Terminvereinbarung