Oberpframmern
Unten aufgeführt: einschlägige Wasserschutzgebiete und deren Schutzgebietsverordnungen für den Bereich Oberpframmern.
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Verordnung des Landratsamtes Ebersberg über das Wasserschutzgebiet
in den Gemeinden Zorneding, Oberpframmern, Egmating (Landkreis Ebersberg), in der Gemeinde Grasbrunn (Landkreis München) sowie im gemeindefreien Gebiet Höhenkirchner Forst für die öffentliche Wasserversorgung des gKu VE München Ost (ehem. Zweckverband Wasserversorgung Zornedinger Gruppe)
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Verordnung des Landratsamtes Ebersberg über das Wasserschutzgebiet
in den Gemeinden Zorneding, Vaterstetten und Oberpframmern (Lkr. Ebersberg) sowie in der Gemeinde Grasbrunn (Lkr. München) für die öffentliche Wasserversorgung des Wasserbeschaffungsverbandes Baldham
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Verordnung des Landratsamtes Eberberg über das Wasserschutzgebiet
im Bereich von Oberpframmern/Egmating für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinden Oberpframmern und Egmating
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