Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat (sonstige)
Unter die Leistung "Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat" fallen alle Fahrerlaubnisse aus den Ländern, die nicht EU-, EWR-Mitgliedsstaaten oder Listenstaaten sind (z.B. Russland, Ukraine, Syrien, Afghanistan, Mexico).
Wer nach Deutschland einreist und bereits vorher eine „vollwertige“ Fahrerlaubnis (keine Lern- oder vorläufigen Führerscheine) rechtmäßig erworben hat, darf für maximal sechs Monate (ab Einreisedatum) ein Kraftfahrzeug der im Führerschein ausgewiesenen Klasse(n) führen. Dies gilt jedoch nur, sofern der ausländische Führerschein noch gültig ist. Bitte achten Sie hier auf ggf. befristet ausgestellte Führerscheine.
Die Berechtigung ein Kraftfahrzeug der im Führerschein ausgewiesenen Klasse(n) zu führen gilt nicht für Inhaber/ -innen ausländischer Fahrerlaubnisse, die das für die Fahrerlaubnisklasse "B" vorgeschriebene Mindestalter von 18 Jahren noch nicht erreicht haben.
Nach Ablauf der sechs Monate wird die ausländische Fahrerlaubnis ungültig. Wer danach weiterhin in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen möchte benötigt einen deutschen Führerschein. Hierzu ist die ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis umzuschreiben.
Da es bei der Umschreibung keine Ausbildungspflicht in der Fahrschule gibt, aber sowohl die theoretische als auch praktische Prüfung abzulegen ist, empfehlen wird den Personen, für die absehbar ist, dass sie länger als sechs Monate in Deutschland bleiben werden, sich nach Aneignung entsprechender Sprachkenntnisse umgehend bei einer Fahrschule anzumelden, die sie auf die Prüfungen vorbereitet und den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle einzureichen.
Welche Unterlagen für die Antragstellung erforderlich sind sowie den entsprechenden Antrag finden Sie nachstehend
- Antrag über Ihre Hauptwohnsitzgemeinde
- biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Schulung in Erste-Hilfe (mindestens neun Unterrichtseinheiten)
- Angabe der Fahrschule, über die die Prüfung abgehalten wird
- Ihr Führerschein im Original
- gültiger Personalausweis bzw. Pass
- Übersetzung des Führerscheines durch einen amtlich anerkannten Übersetzer
Zusätzliche Unterlagen bei der Umschreibung auf die Klassen C1, C1E, C, CE:
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung
- Augenärztliches Zeugnis bzw. Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (anstelle der Sehtestbescheinigung)
Zusätzliche Unterlagen der Umschreibung auf die Klassen D1, D1E, D und DE:
- erweitertes Führungszeugnis Belegart "O"
- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (nach §11 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 FeV) oder ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
Persönliche Vorsprache:
Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich. Bitte sprechen Sie zur Beantragung persönlich bei uns vor.
Dauer:
- ca. 4 Wochen
- 38,80 Euro
Landratsamt Ebersberg
Montag 7.30 - 12 Uhr Dienstag 7.30 - 15 Uhr Mittwoch 7.30 - 12 Uhr Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 7.30 - 12 Uhr