Anregung einer Betreuung
Grundsätzliche Voraussetzung für die Anordnung einer rechtlichen Betreuung durch das Betreuungsgericht ist das Vorliegen einer Krankheit oder Behinderung, die dazu führt, dass der Betroffene seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann bzw. Unterstützung hierfür benötigt.
Weitere Voraussetzung ist, dass auch keine anderen Hilfen vorhanden sind, die eine rechtliche Betreuung überflüssig machen würden. Eine solche andere Hilfe kann z.B. die Erteilung einer Vollmacht oder die Beauftragung eines Anwaltes sein. Auch soziale Leistungen und das damit verbundene Beratungsangebot des jeweiligen Leistungsträgers (Sozialamt, Jobcenter) sind vorrangig zu nutzen.
Die Betreuung kann durch ein formloses Schreiben oder mittels des beigefügten Formulars beim zuständigen Betreuungsgericht (Wohnort des/der Betroffenen) angeregt werden.
Zuständiges Betreuungsgericht Landkreis Ebersberg:
Amtsgericht Ebersberg
Betreuungsgericht
Bahnhofstr. 19
85560 Ebersberg
Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.
Landratsamt Ebersberg
Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 13.00 - 18.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung