Vorzeitige Erteilung einer Fahrerlaubnis
Ausnahmegenehmigungen vom Mindestalter sind nur in Härtefällen und unter bestimmten Bedingungen möglich.
Eine Ausnahmegenehmigung kann nur für die Klassen B, L und T beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Falle zwei Anträge notwendig sind. Einer für eine Ausnahmegenehmigung (vorzeitige Erteilung) und einer für die Erteilung einer Fahrerlaubnis.
Der Antrag für die Erteilung eine Fahrerlaubnis ist über die Fahrschule einzureichen, der Antrag für eine Ausnahmegenehmigung ist direkt bei uns einzureichen.
Zur persönlichen Vorsprache vereinabren Sie bitte einen Termin.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 640 | 08092 823 9640 | Führerscheinstelle | josef.koell@lra-ebe.de |
Landratsamt Ebersberg
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Öffnungszeiten
Montag 7.30 - 12 Uhr Dienstag 7.30 - 15 Uhr Mittwoch 7.30 - 12 Uhr Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 7.30 - 12 Uhr
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