Sonstige Daten der Wertermittlung
Im Baugesetzbuch ist festgelegt, dass der Gutachterausschuss Daten der Wertermittlung festlegt. Aufgrund der personellen Lage in der Geschäftsstelle Gutachterausschuss und auch aufgrund vorhandener Daten konnten bisher noch keine sonstigen Daten ermittelt bzw. veröffentlicht werden. Sie sind zum Teil in Vorbereitung.
Zu den sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten gehören gemäß § 193 Abs.5 BauGB insbesondere:
- Kapitalisierungszinssätze (Liegenschaftszinssätze)
Sie benennen die Zinssätze mit denen die Verkehrswerte von Grundstücken im Durchschnitt marktüblich verzinst werden. Sie werden für die verschiedenen Grundstücksarten gebildet, insbesondere Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke. - Sachwertfaktoren
Dies sind Faktoren zur Anpassung der Sachwerte an die jeweilige Lage auf dem Grundstücksmarkt. Sie werden vor allem für die Grundstücksarten Ein- und Zweifamilienhäuser gebildet. - Umrechnungskoeffizienten
Sie bestimmen das Wertverhältnis von sonst gleichartigen Grundstücken, z. B. bei unterschiedlichem Maß der baulichen Nutzung. - Vergleichsfaktoren
Sie werden für bebaute Grundstücke gebildet, insbesondere bezogen auf eine Raum- oder Flächeneinheit der baulichen Anlage (Gebäudefaktor) oder auf den nachhaltig erzielbaren jährlichen Ertrag (Ertragsfaktor). - Indexreihen
Sie stellen die Änderungen der Wertverhältnisse über einen festgelegten Zeitverlauf dar. Sie bestehen aus Indexzahlen, die aus geeigneten Kaufpreisen für Grundstücke ermittelt werden.
Aufgaben und Dienstleistungen
Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV -
§ 193 Baugesetzbuch i.V.m. Art. 18 bis 23 ImmoWertV
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