Neuzulassung zulassungsfreier Fahrzeuge

Betrifft die Zulassung fabrikneuer zulassungsfreier aber kennzeichenpflichter Fahrzeuge.

 

  • Allgemeine Betriebserlaubnis oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Gutachten nach § 21 StVZO
  • elektronische Versicherungsbestätigung -eVB-(7-stellige Codenummer). Ein Versicherungsnachweis ist nicht erforderlich bei Sportanhängern und Arbeitsmaschinenanhängern, sofern diese ausschließlich für diese Zwecke genutzt werden.
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters mit Meldebestätigung (Die Zulassung muss bei Privatpersonen bei der Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes erfolgen)
  • bei Minderjährigen: Schriftliches Einverständnis beider Elternteile und deren Ausweise
  • ggfs. schriftliche Vollmacht für Beauftragten
  • 44,80 Euro
 

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