Angehörigenbetreuer
Viele Angehörige werden als rechtliche Betreuer oder Betreuerinnen tätig. Sie haben daher die Möglichkeit, sich kostenfrei vom örtlichen Betreuungsverein bei der Ausübung der Betreuung beraten zu lassen und an den Informationsangeboten teilzunehmen.
Auch für Angehörige als rechtliche Betreuer*innen gilt seit dem 01.01.2023 die Pflicht zur Vorlage eines Führungszeugnisses und eines Auszuges aus dem Schuldnerverzeichnis. Die Informationen, wie Sie als Angehörigenbetreuer oder als Angehörigenbetreuerin die erforderlichen Unterlagen erhalten, bekommen Sie von uns automatisch, sobald Sie für die Führung einer Betreuung beim Betreuungsgericht vorgeschlagen werden.
Für Rückfragen erbitten wir eine Mail an betreuungsstelle@lra-ebe.de oder Sie melden sich unter 08092-823 523.
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis gem. § 882 ZPO
Landratsamt Ebersberg
Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 13.00 - 18.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung