Informationssicherheitsbeauftragte (ISB)
Was ist Informationssicherheit?
Unter Informationssicherheit versteht man den Schutz von:
- digitalen Informationen (auf Computern, Servern oder mobilen Endgeräten) und
- nicht-digitalen Informationen (z.B. Papierarchiv oder sensible Behördendaten)
vor Gefahren bzw. Bedrohungen, die Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden und die Minimierung von Risiken.
Die Informationssicherheit stellt sicher, dass folgende drei Grundwerte eingehalten werden:
- Vertraulichkeit (nur autorisierte User dürfen Zugriff auf die für sie bestimmten Informationen haben, um sie zu lesen, zu verarbeiten oder zu bearbeiten)
- Integrität von Informationen (unbemerkte Veränderungen durch Unbefugte sind nicht möglich/werden verhindert)
- Verfügbarkeit von Informationen (Zugriff auf Informationen in zugesicherter Art und Weise, Ausfälle von Systemen werden verhindert)
Der Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) hat folgende Aufgaben:
- Verantwortlichkeit für die Planung, Umsetzung, Prüfung und Verbesserung der Informationssicherheit einer Behörde.
- Reporting und Beratung der Behördenleitung in Fragen und zum Stand der Informationssicherheit.
- Die Umsetzung, der Betrieb und die Weiterentwicklung des Managementsystems für Informationssicherheit (ISMS).
- Die Ausarbeitung von Richtlinien zur Informationssicherheit und die Entwicklung von Handlungsempfehlungen.
- Untersuchung von Sicherheitsvorfällen.
- Überprüfung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen
- Koordinierung der Erstellung des Notfallkonzeptes
- Planung und Sicherstellung der Sensibilisierungsmaßnahmen und Schulungen zur Informationssicherheit (z.B. zum Umgang mit aktuellen Gefährdungen oder den sicherheitstechnischen Gründen und Inhalten der IT-Sicherheitsrichtlinien).
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