Begutachtung und Stellungnahmen zur Bauleitplanung
Das SG 42 nimmt die Anforderungen der Gemeinden für die Bauleitplanverfahren auf Stellungnahme der fachlichen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Behördenbeteiligung entgegen und überwacht den Ausgang der Stellungnahmen als untere Bauplanungsbehörde, untere Immissionsschutzbehörde und untere Naturschutzbehörde.
Landratsamt Ebersberg
Kontakt
Öffnungszeiten
Vorsprache täglich nach Terminvereinbarung
Copyrightinformationen
(c) LK EBE Freytag
(c) LK EBE Schulze
Landratsamt Ebersberg
LK EBE Freytag
LK EBE Schulze